Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Gegenstand
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Einrichtungen und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den erzieherischen und schulischen Zielen des Norbert Gymnasiums Knechtsteden stehen. Hierzu gehört insbesondere a) die Trägerschaft und die Unterhaltung von mit dem Norbert-Gymnasium verbundenen Einrichtungen, die der ergänzenden Fortbildung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Betreuung dienen (z.B. Erlangung von zusätzlichen Qualifikationen für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und Abiturienten im universitären Übergang; Trägerschaft der Akademie for Junior Managers AJM). b) Die Trägerschaft und Durchführung schulischer und kultureller Veranstaltungen im schulischen Umfeld c) Die Trägerschaft von Internaten (z.B. Sportinternat) und weiteren Einrichtungen u.a. im Zusammenhang mit einer ganztäglichen Betreuung.