Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen aller Art, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Klaus Scholz Betriebsverpachtung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Neuss, und an anderen Unternehmen sowie Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte