Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Planung, Finanzierung, Errichtung, Betrieb, Verwaltung und Vermietung von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung mit dem Schwerpunkt auf der Errichtung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen, der Entwicklung und Betreibung auch anderer Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, dem Kauf und/oder der Anmietung sowie Vermietung von Grundstücken und Gebäuden.