Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von ihnen gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der CT SHOP SERVICES GmbH & Co KG, die insbesondere die Erledigung von Service- und Verwaltungsarbeiten für Unternehmen der Gastronomie, den Wareneinkauf für Unternehmen der Gastronomie und die Verpachtung von Inventar an solche Unternehmen zum Gegenstand hat.