Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, kann einem Geschäftsführer das Recht zur Alleinvertretung verliehen werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Ferner kann jedem Geschäftsführer Befreiung von § 181 BGB erteilt werden.