Die Gesellschaft kann wahlweise, je nach Beschluss der Gesellschafter bei der diesbezüglichen Ernennung, verwaltet werden durch einen alleinigen Geschäftsführer oder einen Verwaltungsrat bestehend aus mindestens zwei bis maximal fünf Mitgliedern. Die genaue Anzahl wird bei der Ernennung durch die Gesellschafter ebenso bestimmt wie die Frage der gemeinsamen und/oder getrennten Befugnisse derselben.
Promotions- und Verkaufsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Vertrieb sowie dem Im- und Export von elektronischen Geräten zur Messung, Kontrolle und Gewinnung von Daten.