Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Import und Export sowie Groß- und Einzelhandel einschließlich Internethandel (e-commerce) von Waren aller Art, insbesondere Damenbekleidung, Lederwaren, Schuhen, Accessoires und dazu gehörigen Dekoartikeln sowie Geschenkverpackungen, Teillnahme an Messeveranstaltungen sowie die Präsentation der vorgezeichneten Waren auf Messen sowie Internetverkauf.