Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Soweit ein Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist, bleibt diese Befreiung auch dann bestehen, wenn der Geschäftsführer Inhaber aller Geschäftsanteile wird.
Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur und Vermarktung des Standortes Dormagen in seiner Gesamtheit. Dazu gehören die Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen- und -immobilien und -grundstücken, Unternehmensservice und Bestandspflege für ansässige und anzusiedelnde Unternehmen, Förderung des ortsansässigen Einzelhandels sowie Verbesserung von weichen Standortfaktoren wie Sicherung von Fachkräften oder Aquise von Fördermitteln, Förderung des örtlichen Fremdenverkehrs im weitesten Sinne sowie Betrieb und Ausbau von Wochen- und Spezialmärkten.