Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Entwicklung, der Vermietung, der Verwertung und Veräußerung von Immobilien. Ferner die Anbahnung von Kooperationen und Joint Venture im Zusammenhang mit Immobilienprojekten und Immobilien und deren Bestandhaltung, Instandhaltung, Vermietung, Bewirtschaftung und Vermarktung, einschließlich Grundstücke.