Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Import und Export sowie der Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, wie Lebensmittel, OTC-Produkte, z.B. Nahrungsergänzungsmittel, oder auch Produkte die der Gesundheitsvorsorge dienen als auch von Non-Food Produkten z.B. für den Haushalt oder für die Körperpflege insbesondere von Kosmetik. Erbringung von genehmigungsfreien Dienstleistungen im Bereich Logistik und in der Beratung von Unternehmen.