Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel einschließlich Im- und Export von industriellen Verbindungselementen, Mess-/Handwerkzeugen und Eisenwaren aller Art, Maschinen und Maschinenteilen sowie elektronischen Systemen (Roboter) aller Art einschließlich der zur Maschinenproduktion notwendigen Chemikalien, Beratung zu und Montage von Produkten der Metallindustrie, Gründung von Geschäftsstellen, Handelsvertretungen und Agenturen sowie Übernahme von Handelsvertretungen und Agenturen in Zusammenhang mit der vorstehenden Unternehmenstätigkeit.