Die Gesellschaft hat stets mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch mindestens zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch einstimmig zu fassenden Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Entwicklung und Vertrieb von Software für mobile Endgeräte. Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung. Entwicklung und Vetrieb von Computersoftware.