Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Betrieb eines Customer Contact Centers (Call Center), sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marktforschung, der Absatzförderung und dem Marketing, sowie der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen im eigenen Namen oder für Dritte. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Erbringung entsprechender Beratungs-, Umsetzungs- und Trainingsleistungen.