Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen allein, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, entweder durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein zu vertreten. Entsprechendes gilt für die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Immobilienverwaltung und technische Beratung, Durchführung von Dienstleistungen und Maßnahmen zur Unterstützung und zielgerichteten Umsetzung der Energiewende