Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Jeder Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss von dem Beschränkungen des § 181 befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Vermittlung von Rohstoffen wie Getreide, Ölsaaten, Pflanzenöle und anderen Rohstoffen (Rohstoffmakler) sowie die Beratung auf dem Gebiet des Rohstoffhandels.