Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel im In- und Ausland mit Schmuck, Accessoires, Dekorations- und Kosmetikartikeln, Textilien, Schuhen, Lederwaren, Spielwaren, Messgeräten und elektrischen Artikeln sowie chirurgischem Werkzeug - soweit nicht genehmigungspflichtig -, ferner mit elektronischen Produkten, insbesondere Unterhaltungs- und Haushaltselektronik, Computer-Hard- und -software, Online-Versandhandel sowie Handel mit Waren aller Art und Handel mit Domain-Namen.