Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) der Handel mit Software für Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter, Fondsgesellchaften, und andere. b) die Planung, Programmierung, Einrichtung und Dokumentation von Software und von EDV-Systemen. c) die Beratung von Unternehmen oder Organisationen, die Finanzdaten verarbeiten. d) der Betrieb von Komponenten der Datenverarbeitung als Dienstleistung für Dritte. e) alle Arbeiten, die mit den vorgenannten Punkten in Zusammenhang stehen.