Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer und wird durch diesen vertreten. Die Gesellschafter können den Geschäftsführer durch Geselischafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zertifizierung von Unternehmen, vor allem nach Massgabe der Biostrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sowie der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV).