Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von ihm allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Einzelnen oder allen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschaftsversammlung auch das Alleinvertretungsrecht verliehen werden. Der oder die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen für nationale und internationale Unternehmen, insbesondere im Bereich neuer Medien sowie die Entwicklung von Softwarelösungen