Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann im Einzelfall oder generell durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Für Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit den Gelsellschaftern oder damit verbundenen Unternehmen oder mit Unternehmen, für die die Gesellschaft geschäftsführend tätig wird und/oder an denen die Gesellschaft beteiligt ist, sind alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, deren Unternehmenszweck Logistikleistungen und der Handel mit alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken sowie alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte, insbesondere a) die Herstellung und der Vertrieb von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken aller Art sowie von Essenzen und Fruchtsäften, b) die Abfüllung und der Vertrieb von Bier in Flaschen (Bierverlag), c) der Großhandel in Wein und Spirituosen, d) der Betrieb von Trinkhallen sowie der Erwerb derartiger Konzessionen und e) das Ausführen von Dienstleistungen / technischer Service an technischen Ver-kaufshilfen, Elektroinstallationen und Veranstaltungen sowie der Handel und Ver-trieb von Vending-Geräten, Offenausschankanlagen und Ersatzteilen, insbesondere der Fako-M Getränke GmbH & Co. KG, Neuss.