| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, a) Solange Herr Franc Braun Geschäftsführer ist, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Weitere Geschäftsführer der Gesellschaft vertreten, solange Herr Franc Braun Geschäftsführer ist, nur gemeinsam mit Herrn Franc Braun die Gesellschaft. b) Ist Herr Franc Braun nicht mehr Geschäftsführer der GmbH , wird die Gesellschaft wie folgt vertreten: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei von ihnen gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. c) Die Gesellschafterversammlung kann in Abweichung von den Bestimmungen in Absch. a) und Absch. b) auch für die Zeit, in der Herr Franc Braun noch Geschäftsführer ist, einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen, und/oder das Recht, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, die GmbH gemeinschaftlich mit einem weiteren Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen vertreten. |