Satzung vom 19.12.2002 Die Hauptversammlung vom 27.04.2005 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 147060) nach Münster beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Beschluss Bl. 87-90 Sbd. Satzung Bl.91-99 Sbd.
Eintragungstext
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6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Hauptversammlung vom 20.07.2005 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Hauptversammlung vom 22. Dezember 2010 hat beschlossen, die Satzung der Gesellschaft in §§ 1 Absatz 4 (Dauer), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Bekanntmachungen), 4 (Grundkapital, ohne Anderung der Höhe), 5 (Namensaktien), 7 (Zusammensetzung und Geschäftsordnung des Vorstandes), 8 (Beschlussfassung des Vorstandes), 9 (Vertretung), 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates, Amtsdauer, Ersatzmitglieder), 11 (Vorsitzender und Stellvertreter des Aufsichtsrates), 12 Absatz 1 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), 15 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung),17 (Ablauf der Hauptversammlung), 18 (Jahresabschluss) und 19 (Rücklagen) zu ändern, und die bisherige Regelung in § 23 unter § 21 zu führen und die in den bisherigen § 21 und 22 ersatzlos zu streichen.
Sofern der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, wird die Gesellschaft durch jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes oder durch ein Mitglied des Vorstandes in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, sofern nicht der Aufsichtsrat einem Vorstandsmitglied die Befugnis zur Alleinvertretung erteilt hat. In diesem Fall vertritt dieses Vorstandsmitglied die Gesellschaft allein. Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
a) Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung des Wareneinkaufs anderer Unternehmen durch Abschluss von Rahmenverträgen mit leistungsfähigen Lieferanten des Handels; b) die Finanzierung des Wareneinkaufs anderer Unternehmen bei Lieferanten, mit denen die zentrale Regulierung innerhalb der Skontofristen vereinbart ist, durch Einräumung des üblichen Zahlungsziels und durch Diskontierung von Akzepten nach Maßgabe und besonderer Bedingung; c) der Handel mit Waren aller Art. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Innerhalb dieses Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen, Niederlassungen errichten und alle sonstigen Maßnahmen ergreifen sowie Rechtsgeschäfte vornehmen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks notwendig oder dienlich sind. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmen überlassen.