Handelsregister B des Amtsgerichts Münster
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Nummer der Firma:
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HRB 9626
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Josef Kottenstedte GmbH Omnibusbetriebe
b)
Ennigerloh
c)
Gegenstand des Unternehmens ist das
Betreiben eines Omnibusbetriebes im
öffentlichen und nichtöffentlichen
Personennahverkehr und im Reiseverkehr
(Touristik) mit allen damit verbundenen
Dienstleistungen sowie die Unterhaltung
eines Reisebüros, von Mietwagen und
sitzenden Krankentransporten.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
durchführen, die mit dem Gegenstand ihres
Unternehmens in Zusammenhang stehen
oder diesen zu fördern gegeignet sind. Sie
kann gleichartige oder ähnliche
Unternehmen erwerben, sich an solchen
beteiligen und deren Geschäftsführung
oder Vertretung übernehmen; femer darf
sie Zweigniederlassungen errichten.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kottenstedte, Anne, Ennigerloh, *XX.XX.1975
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.01.1981 zuletzt geändert am
08.01.2004
a)
14.12.2004
David
b)
Tag der ersten
Eintragung: 09.04.1981
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HR B
504 des Amtsgerichts
Warendorf getreten.
Freigegeben am
14.12.2004.
Abruf vom 03.04.2024