| Gegenstand | Der Gesellschaft obliegen Verwaltung, Unterhaltung, Ausbau, Erweiterung und Erneuerung der Einrichtungen auf dem Grundstück des Bürgerhauses. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Betrieb des Bürgerhauses zu verpachten. Die Gesellschaft führt im Interesse der Stadt Telgte und deren Bürger Veranstaltungen aller Art im eigenen oder fremden Namen durch. Sie ist berechtigt, diese Verpflichtungen einem Dritten zu übertragen. Zu den Veranstaltungen gehören insbesondere kulturelle, gesellschaftliche und unterhaltende Veranstaltungen sowie öffentliche Versammlungen, Feste, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen und Messen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert wird. Sie kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten, pachten oder als Gesellschafter aufnehmen. |