| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung, der Kunst und Kultur, der Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO sowie der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i. S. d. § 58 Nr. 1 AO. Daneben kann die Gesellschaft diese Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb - von Krankenhäusern, - von medizinischen Versorgungszentren (ambulante Untersuchung und Behandlung), - von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, - von Einrichtungen der Altenpflege (Alten- und Seniorenheime), - von Einrichtungen zur Rehabilitation, - von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, - von Werkstätten für behinderte Menschen und Nebeneinrichtungen, - von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie von behinderten Menschen, - von Kunsthallen und Museen oder Ausstellungen der Werke geistig behinderter oder physisch kranker Menschen, - von Sporteinrichtungen, insbes. Behindertensport, - von Integrationsprojekten im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, - von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung, - von Instituten für Gesundheitsförderung, - von Einrichtungen zur Prävention und Selbsthilfe, - von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortrags-veranstaltungen und Seminare sowie Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. |