| Gegenstand | (1) Gegenstand der Gesellschaft sind, vornehmlich innerhalb der Stadt Münster, a) die Entwicklung, Errichtung und der Betrieb von Batteriespeicherprojekten beginnend mit einem Batteriespeicher mit einer Größe von 16 MW/32 MWh (nutzbare Kapazität bei Begin-of-life) sowie notwendiger Nebenanlagen am Standort Hansa Business Park in Münster, um die erhöhte Volatilität und Schwankungen der Strommengen und -preise am Strommarkt auszugleichen und die Netzstabilität zu erhöhen; b) die Vermarktung der ein- und ausgespeisten Energiemengen. Der Batteriespeicher wird als Marktspeicher eingesetzt. Die Gesellschaft handelt sodann direkt mit den entsprechenden Energiemärkten und c) die Erbringung mit den vorstehend im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäften, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind. Die Gesellschaft wird stets die Vorgaben des § 107a der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfüllen, um überörtlich tätig sein zu können. (2) Bei der Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 ist anzustreben, vorhandene Ressourcen, insbesondere die natürlichen Vorräte an Energieträgern und Wasser, soweit wie möglich zu schonen und die Belastung der Umwelt durch Immissionen so gering wie möglich zu halten. (3) Vor der Erbringung von Dienstleistungen im Sinne des § 107a Abs. 2 GO NRW sind in schriftlicher Form die Abwägungsprozesse zu dokumentieren, aus denen ersichtlich sein muss, ob und inwieweit vor der Erbringung dieser Dienstleistungen den Belangen kleinerer Unternehmen, insbesondere des Handwerks, im Rahmen der Entscheidungsfindung Rechnung getragen wurde. (4) Die Gesellschaft hat die Wirtschaftsgrundsätze des § 109 GO NRW zu beachten. (5) Für die Gesellschaft findet das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) in seiner jeweils gültigen Form Anwendung. |