Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Personalvermittlung, Erbringung von Personaldienstleistungen, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz, die private Arbeitsvermittlung, entgeltliche Überlassung von eigenen Mitarbeitern an Dritte sowie die Ausführung aller Geschäfte, die mit den vorerwähnten Zwecken in Zusammenhang stehen.