Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung im Sinne des § 52 Absatz 2 Nr. 7 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: den Betrieb von Kindertagesstätten in der Gemeinde Wadersloh im Sinne von § 1 SGB VIII mit den Zielen: a. Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; b. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; c. Kinder und Jugendliche von Gefahren für ihr Wohl zu schützen; d. dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundlichen Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.