Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand des Unternehmens ist a) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO), b) die Förderung der Erziehung und Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO), c) die Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 0AO), d) die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 14 AO), e) die Förderung der Tierzucht in Osteuropa und Deutschland (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 23 AO), f die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO).