Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand des Unternehmens ist die Innehabung und Verwaltung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen sowie die Übernahme der Rechtstellung einer persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften.