Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Immobilienvermögens. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und auch Beteiligungen an Gesellschaften aller Art erwerben. Aufgrund eines Gesellschaftsbeschlusses kann die Gesellschaft auch über die vorstehenden Zwecke hinausgehende Geschäfte tätigen.