| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO) durch die in § 2 Absatz (2) der Satzung genannten Maßnahmen. Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch solche Maßnahmen, die die Situation von krankheitsbedingt unter- oder mangelernährten Patienten verbessern, beispielsweise indem unterstützt, begleitet, gefördert, entwickelt, ein- bzw. durchgeführt werden a) Ernährungssprechstunden und/oder Ernährungsambulanzen oder sonstige Einrichtungen zur Ernährungsberatung, die in Krankenhäusern eingerichtet oder betrieben werden; b) Ernährungssprechstunden und/oder Ernährungsambulanzen oder sonstige Einrichtungen zur Ernährungsberatung, die außerhalb von Krankenhäusern eingerichtet werden, zum Beispiel in Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren; c) Standardoperationsprozeduren, Qualitätskontrollsysteme, Screeningverfahren und weitere Prozeduren zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung von Unter- und Mangelernährung; d) die Bildung und Pflege von aktiven Netzwerken in der Umgebung von Einrichtungen, in denen Maßnahmen gemäß lit. a), b) und c) durchgeführt werden, im Bereich der dort niedergelassener Ärzte; e) Forschungsvorhaben und der Nachwuchs im Bereich der krankheitsbedingten Mangelernährung und Ernährungsmedizin; f) geeignete Maßnahmen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über das Problem und die Gefahren der krankheitsbedingten Unter- und Mangelernährung, etwa durch eigene Publikationen oder die Förderung der Publikationen Dritter in diesem Bereich, und zwar im Inland und im Ausland. |