Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, andere Personaldienstleistungen sowie die Erbringung von Dienstleistungsabläufen zum Zwecke des Outsourcing. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zweck dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Geschäfte nach Gründung, aber vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister werden für und auf Rechnung der Gesellschaft getätigt.