Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Brandschutzunterweisung. Desweiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie die Verwaltung eines Gewerbebetriebes bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung, soweit diese Betriebe einen ähnlichen Geschäftsgegenstand wie der in Absatz 1) beschriebene haben.