Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Gesellschaften vorzunehmen, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist.
Gegenstand des Unternehmens ist die Geschäftsführung und die Übernahme der persönlichen Haftung für Handelsgesellschaften, insbesondere für die RSM GmbH & Co. KG.