Gegenstand des Unternehmens ist Garten- und Landschaftsbau und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, namentlich Planung und Ausführung von Gärten und Anlagen im landschaftlichen Bereich. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.