Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch den Vorstandsvorsitzenden allein mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Tochtergesellschaften.