Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so können diese durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.