Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Jedem Geschäftsführer und Liquidator kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter einees Dritten uneingeschränkt zu vertreten (unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB), und zwar auch, wenn sich sämtliche Anteile der Gesellschaft in der Hand eines Geschäftsführers befinden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Vermietung von Ferienwohnungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, hierzu Objekte im eigenen Namen und für eigene Rechnung anzumieten und auszustatten.