Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer (024)
Gegenstand
- Errichtung und Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Elektroinstallationen sowie im Bereich der Haus-, Sicherungs- und Kommunikationstechnik, - Vertrieb und Installation von Hardware im EDV-Bereich, - Vertrieb von Software im EDV-Bereich, - Prüfungsmaßnahmen im Unternehmensgegenstand, - Durchführung von Schulungen und Werbemaßnahmen in diesen Bereichen.