Handelsregister B des Amtsgerichts
Mönchengladbach
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 8271
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Elektro Tillmann GmbH
b)
Mönchengladbach
c)
die Vornahme aller mit dem Betrieb eines
Elektroinstallationsgeschäftes verbundenen
Geschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
sowie Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Tillmann, Peter-Heinz, Mönchengladbach,
*XX.XX.1956
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.07.1999, zuletzt geändert am
19.01.2004.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2004 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Punkt 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Neuss (bisher Amtsgericht Neuss
HR B 9759) nach Mönchengladbach beschlossen.
a)
23.03.2004
Kamp
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 64 ff. Sonderband
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Nelkenstrasse 12, 41066
Mönchengladbach
a)
01.04.2011
Lambertz
Abruf vom 06.04.2024