Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Anlage, Verwaltung und Veräußerung von Kapitalvermögen, Beteiligungen sowie Immobilienbesitz. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder anderer gesetzlicher Vorschriften. Sie entfaltet keine operative Geschäftstätigkeit.