Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen und die Durchführung von Handelsgeschäften aller Art im In- und Ausland, insbesondere in den Bereichen Beratung, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb sowie die Erbringung von digitalen und analogen Dienstleistungen, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen und Rechten aller Art sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, die Vermittlung, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien.