Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen (025)
Gegenstand
der Betrieb eines Telekommunikationscenters zur Durchführung verschiedener Projekte im Inbound- und/oder Outbound-Bereich. Darunter fällt unter anderem der Vertrieb von Förderprogrammen, sonstigen Dienstleistungen sowie die Betreuung von Bestandskunden im B2B und B2C.