Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen für eigene Rechnung, insbesondere die Ausübung der Funktion als geschäftsleitende Holding der Unternehmensgruppe "Morina" und deren diversen Tochtergesellschaften. Die Gesellschaft führt keine nach § 34c Gewerbeordnung (Makler, Bauträger, Baubetreuer) genehmigungspflichtigen Geschäfte durch. Ebenso tätigt die Gesellschaft keine Bank- und Finanzierungsgeschäfte im Sinne des § 1 KWG.