Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gegenstand
die strategische Steuerung der Entwicklung bzw. Inwertsetzung und Vermarktung von Gebäuden, Flächen und Infrastrukturen des ehemaligen Kraftwerk Frimmersdorf und umliegender ehemaliger Betriebsflächen mit insbesondere folgenden Zielen: a) Umnutzung des ehemaligen Kraftwerks Frimmersdorf hin zu einem innovativen, nachhaltigen und hochwertigen Gewerbestandort unter Einbeziehung denkmalgeschützter Anlagen, die auch mit einer flächenmäßig nachrangigen kulturellen Nutzung einhergeht. b) Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur in der Stadt Grevenbroich und im Rhein-Kreis Neuss durch neue, zukunftsweisende Wertschöpfung und Beschäftigung am Standort Frimmersdorf und Umgebung.