Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie deren Import und Export; die Reparatur, Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen, der Verkauf von Fahrzeugteilen und Zubehör; die Vermietung und Überführung von Fahrzeugen und der Betrieb einer Waschanlage zur Fahrzeugpflege; der Vertrieb eines Abschlepp- und Bergungsdienstes und alle mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen zusammenhängende Tätigkeiten.