Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
An- und Verkauf von be- und unbebauten Grundstücken, die Erschließung und Bebauung von Grundstücken für eigene und fremde Rechnung, die Renovierung und Vermarktung von Altbauten sowie die Verwaltung von Grundstücken und die Vermittlung von Verträgen über Ankauf, Verkauf und Vermietung hinsichtlich bebauter und unbebauter Grundstücke, grundstücksgleicher Rechte, Wohn- und gewerblicher Räume sowie die Ausführung aller sonstigen Geschäfte, die diesen Zwecken zu dienen geeignet sind