Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder durch einen Liquidator zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Liquidatoren die Befugnis zur Alleinvertretung sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- die kaufmännische und technische Verwaltung von Immobilien aller Art (Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien), - die Planung und Beratung im Bereich der Bauausführung, des Bauprojektmanagements sowie die Durchführung von Ingenieurberatungsleistungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben und - die Entwicklung und Optimierung von Immobilieneigentum und Bauprojekten, sowohl in eigener Verantwortung als auch im Auftrag Dritter.