Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Unternehmensberatung, der Handel mit Maschinen, Fahrzeugen sowie deren Vermietung, die Erbringung von Transport- und Finanzdienstleistungen, der Handel mit und die Verarbeitung von Metall, die Erbringung von IT-Service und IT-Dienstleistungen aller Art, Softwareentwicklung sowie der Handel mit Software und IT-Produkten aller Art.